Über eine Lohnerhöhung von bis zu drei Prozent zum 1. Juli 2010 dürfen sich die Mitarbeiter im bayerischen Friseurhandwerk freuen. Im ersten Gesellenjahr beträgt der tarifliche Mindestlohn künftig 1.269,25 Euro bei einer 39-Stunden-Woche. Alle anderen Lohngruppen werden um eineinhalb Prozent angehoben. Erste Kräfte verdienen dann 1.709,25 Euro, als Betriebsleiter liegt das Gehalt bei mindestens 1.956,50 Euro.
Die durch den Entgelt-Tarifvertrag 2009 geregelten Bruttolöhne sind allgemein verbindlich und daher von allen Friseurbetrieben in Bayern einzuhalten.
Die für das bayerische Friseurhandwerk geltenden Tarifverträge müssen außerdem in allen Salons ausliegen, sodass die Mitarbeiter sie jederzeit einsehen können. Das schreibt das Tarifvertragsgesetz für allgemein verbindliche Tarifverträge vor.
Innungsmitglieder erhalten die aktuellen Tarifverträge von ihrer Innung. Nichtmitglieder und Mitarbeiter können diese zum Bestellformular beim Landesinnungsverband erwerben.
Kommentar verfassen