Seit 4. Mai dürfen Friseursalons in Bayern nach über sechswöchiger Schließung wieder öffnen. Voraussetzung dafür ist ein umfassendes Schutz- und Hygienekonzept des jeweiligen Salons.
Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks, die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege sowie der Landesinnungsverband des bayerischen Friseurhandwerks haben für die Betriebe die wichtigsten Informationen aufbereitet und eine Vielzahl von Unterlagen erstellt. Die nachfolgende Auflistung gibt einen schnellen Überblick und erleichtert das Auffinden:
- Dritte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, regelt die Öffnung von Friseursalons ab 4. Mai
- Sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
- SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk (Stand 20. Mai 2020)
- bgw-Themen: Pandemie – Infektionsrisiken reduzieren
- Aushang mit Verhaltensregeln für den Friseurbesuch in Corona-Zeiten
- Antworten auf häufige Fragen zu den Arbeitsschutzstandards
- Hautschutz- und Händehygieneplan
- Reinigungs- und Desinfektionsplan
- ZDH-Praxis Datenschutz – Erhebung von Kundendaten in Friseursalons
- Muster für Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung wegen SARS-CoV-2
Innungsmitgliedern stehen im passwortgeschützten Mitgliederbereich außerdem zur Verfügung:
- Muster für Anwesenheitsdokumentation der Kunden
- Kundeninformation zur Datenerhebung
- Muster für Infektionsnotfallplan
Bleiben Sie gesund!